Information des Schlesig-Holsteinischen Gemeindetages zum Thema Corona-Impfung

SHGT - info-intern Nr. 454/20 Coronavirus: Aktuelle Informationen


- Start der Impfzentren und der mobilen Impfteams ab 27.12./4. Januar


Start der Impfzentren und der mobilen Impfteams ab 27.12./4. Januar
Gegenüber den bisherigen Informationen (siehe info - intern Nr. 442/20) haben sich die Planungen für den Start der Impfung gegen das Coronavirus mit dem BioN-Tech/Pfizer-Impfstoff konkretisiert und beschleunigt. Die Landesregierung hat am 23.12.2020 über den aktuellen Stand informiert.
Zur Information der Bevölkerung hat die Landesregierung das Internetportal www.impfen-sh.de gestartet. Dort finden sich Informationen über die Impfzentren, die impfberechtigten Gruppen, den Impfstoff und weitere Themen. Außerdem wird auf dieser Plattform in einem späteren Schritt die Buchung von Impfterminen möglich sein.
Folgende Informationen sind aktuell hervorzuheben:
 Ab dem 27. Dezember werden bis zu zehn mobile Impfteams mit den Impfun-gen in Pflegeeinrichtungen – prioritär gerontopsychiatrische Einrichtungen in Hochinzidenzgebieten – starten, um dort die Bewohnerinnen und Bewohner zu impfen, die dies wünschen. Bis Anfang Januar wird die Zahl der mobilen Teams sukzessive auf bis zu 15 Teams hochgefahren.
 Ab dem 27. Dezember werden auch Kliniken in Schleswig-Holstein zur Impfung des Personals mit sehr hohem Expositionsrisiko, insbesondere auf Intensivstatio-nen und in der Notaufnahme, Impfstoff erhalten.
 Voraussichtlich ab dem 4. Januar 2021 nehmen die ersten 15 Impfzentren (ei-nes pro Kreis/kreisfreier Stadt) mit jeweils einer Impflinie den Betrieb auf. Die Impfzentren in Bad Oldesloe, Lübeck und Prisdorf starten mit jeweils zwei Impfli-nien.

 Die Impfzentren werden zu Beginn täglich von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Nach drei Wochen, wenn neben den Erstimpfungen bereits Zweitimpfungen vorgenommen werden müssen, können die Öffnungszeiten ausgeweitet werden.
 Ab dem 29. Dezember sollen Terminvereinbarungen für die Impfung in den Impfzentren über die Webseite www.impfen-sh.de oder telefonisch über die Ruf-nummer 116 117 möglich sein.
 Impfberechtigt in den Impfzentren sind zunächst folgende Personengruppen:
o Personen im Alter von mindestens 80 Jahren
o Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren - und Altenpflegeheimen
o Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
o andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu Bewohne-rinnen und Bewohnern
o Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrich-tungen (z. B. Notaufnahme, medizinische Betreuung von COVID19-Patienten)
o Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu schutzbedürf-tigen Gruppen (z. B. Onkologie, Transplantationsmedizin)
 Menschen über 80 Jahre, die zu Hause betreut werden und die Impfzentren nicht aufsuchen können, werden zu einem späteren Zeitpunkt geimpft. Bedingt durch die speziellen Lager- und Transportanforderungen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes ist eine Impfung beim Hausarzt oder in der eigenen Häuslichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
 Der eigentliche Impfvorgang wird nur ca. 5 Minuten in Anspruch nehmen. Inklusi-ve einer ärztlichen Unterweisung und einer Nachbeobachtungszeit wird der ganze Vorgang etwa 45 Minuten dauern.
 Nach drei Wochen ist eine zweite Impfung notwendig. Nur nach zwei Impfungen kann auch tatsächlich ein 95-prozentiger Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung bestehen. Eine sichere Immunität bei den Geimpften ist nach Angaben der Bun-desregierung erst nach sieben Wochen nachgewiesen (also vier Wochen nach der zweiten Impfung).
 Die Impfzentren sind nicht an den Wohnort gebunden. Man kann sich also auch in einem Impfzentrum impfen lassen, das nicht im Kreis des Wohnortes liegt. Auch wird es für Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein möglich sein, sich in Hamburg impfen zu lassen. Hamburgerinnen und Hamburger können sich in Schleswig-Holstein impfen lassen.
 Fragen zur Impfung können an die zentrale Impfhotline des Bundesgesundheits-ministeriums unter der Rufnummer 116 117 gestellt werden.
Diesem info - intern ist als Anlage eine Liste der 28 Impfzentren beigefügt. Darin sind diejenigen 15 Impfzentren markiert, in denen der Betrieb ab 4.1.2021 als erstes startet.
Weitere Informationen zur Impfung sind im Internet zu finden auf folgender Plattform der Bundesregierung:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen

Impfzentren in Schleswig-Holstein

Kreis/Stadt Adresse Örtlichkeit
Kiel Schwedenkai, 1 Kiel Fährterminal
Flensburg Twedter Mark 11, Flensburg ex-Bundeswehrgelände
Neumünster Justus-von-Liebig-Straße 2-4, NMS Holstenhallen
Lübeck Willy-Brandt-Allee 10, HL Musik- u. Kongresshalle
Dithmarschen Meldorfer Straße 196, Heide ehem. Autohaus
Bojestraße 29-35, Brunsbüttel ehem. Schule
Lauenburg Zu den Ziegelwiesen 8, Alt Mölln ex Schleswag-Gebäude
Dialogweg 4, Geesthacht ex Berufsbildungszentr.
Nordfriesland Am Messeplatz 12, Husum Messehalle
Mühlenstraße 65, Niebüll Jugendherberge
Ostholstein Markt 7-8, Eutin ehem. Supermarkt
Eutiner Straße 56, Lensahn Jugendhilfehaus
Markt 15 Bad Schwartau ehem. Amtsgericht
Pinneberg Peiner Hag 11-13, Prisdorf ehem. Supermarkt
Otto-Hahn-Straße 18, Elmshorn Gewerbehalle
Plön Stakendorfer Weg 1, Schönberg Jugendherberge
Ascheberger Straße 67, Plön Jugendherberge
Rendsburg-Eck Am Friedrichsbrunnen 2, Büdelsdorf ACO-Gebäude
Sportpark 2, Gettorf Schulzentrum
Schleswig-Fl. Am Markt 11; Kropp Forum
Knüttelallee 1, Norderbrarup ehemalige Schule
Segeberg Nordlandstraße 7, Wahlstedt Tennishalle
Borsigstraße 1, Kaltenkirchen Gewerbehalle
Jörg-Peter-Hahn-Platz 1, Norderstedt TriBühne
Steinburg Emmy-Noether-Straße 17, Itzehoe ex Indoor-Spielplatz
Stormarn Konrad-Adenauer-Ring 2, Bad Oldesloe Jugendherberge
Wöhrendamm 80, Großhandsdorf Gelände Lungenklinik
Schulstraße 7, Reinbek Jürgen-Rickertsen-Haus
Zusammenstellung: SHGT
Stand: 23.12.2020

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